Fragen & Antworten

Generelle Fragen und Antworten

Wer kann das Angebot nutzen?

Jeder, der psychisch erkrankt ist, kann im Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen, Hilfe erfahren. Vorrangig richtet sich das Angebot an Menschen, die unter Depressionen, Ängsten, SVV, Panikattacken, sozialen Phobien oder Borderline leiden.

An welchen Standorten sind die SHG-Wolkenschieber vertreten?

Die aktuellen Standorte sind Koblenz,  Andernach, Bad Ems und Mendig.

Gruppen

Wie viele Gruppen gibt es?

Aktuell gibt es 13 Gruppen. Davon sind 6 am Standort Koblenz, 3 in Andernach 2 in Mendig und 2 in Bad Ems.

Ist die Teilnahme mit Kosten verbunden?

Die SHG-Wolkenschieber werden finanziell durch Fördergelder der AOK unterstützt. Dazu stellen die Bethesda-Stiftung in Koblenz und die Caritas Sozialstation in Weißenthurm Räumlichkeiten zur Verfügung. Ohne diese Unterstützung, könnten die SHG-Wolkenschieber nicht existieren. Für Betroffene ist die Teilnahme kostenfrei.

Weitere Fragen

Brauche ich eine gesicherte Diagnose zur Teilnahme?

Sofern ein großer Leidensdruck da ist, ist eine gesicherte Diagnose nicht immer erforderlich. Auch gibt es Betroffene, welche die Zeit zur stationären oder ambulanten Therapie überbrücken. Im Einzelfall entscheidet die Leitung der SHG-Wolkenschieber ob eine Einsichtnahme in die ärztliche Diagnose förderlich ist.

Wie kann ich an der Selbsthilfegruppe teilnehmen?

Wenn Sie sich für den Erfahrungsaustausch in eine der Wolkenschieber Selbsthilfegruppen entschieden haben, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular auf unserer Webseite hier. Bitte geben Sie dabei Ihre Telefonnummer mit an. Der Leiter der SHG-Wolkenschieber wird Sie daraufhin kurzfristig kontaktieren. In diesem telefonischen Vorgespräch wird Ihnen die Arbeit der Wolkenschieber erklärt und Sie haben die Möglichkeit Ihre Situation darzustellen.

Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus?

Alle Gesprächsinhalte innerhalb der Gruppen unterliegen der strengsten Schweigepflicht. Ein Verstoß gegen diese würde unweigerlich mindestens den Ausschluss aus der Selbsthilfegruppe zur Folge haben.

Schweigepflicht

Wie oft treffen sich die Selbsthilfegruppen?

Aktuell sind die Treffen alle 14 Tage in den Abendstunden (i.d.R. von 18 – 20 Uhr). Zusätzlich gibt es die Möglichkeit an regelmäßigen Stammtischen oder Events teilzunehmen.

Gibt es Wartezeiten?

Leider ja. Wie lange diese aktuell sind, wird Ihnen im Vorgespräch eröffnet.